Beihilfehöchstsätze

Beihilfehöchstsätze
maximaler  Subventionswert, den eine finanzielle Fördermaßnahme für gewerbliche Unternehmen ( Wirtschaftsförderung) erreichen darf. B. können für einzelne Fördermaßnahmen festgelegt werden oder auch, bei Kumulierungsmöglichkeit verschiedener Maßnahmen, als Gesamthöchstsatz. Für die Praxis der Wirtschaftsförderung spielen heute v.a. neben B., die von Bundes- oder Landesregierungen vorgegeben werden, auch solche der EU, die für alle Mitgliedsländer verbindlich sind, eine Rolle.

Lexikon der Economics. 2013.

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