- Beihilfehöchstsätze
- maximaler ⇡ Subventionswert, den eine finanzielle Fördermaßnahme für gewerbliche Unternehmen (⇡ Wirtschaftsförderung) erreichen darf. B. können für einzelne Fördermaßnahmen festgelegt werden oder auch, bei Kumulierungsmöglichkeit verschiedener Maßnahmen, als Gesamthöchstsatz. Für die Praxis der Wirtschaftsförderung spielen heute v.a. neben B., die von Bundes- oder Landesregierungen vorgegeben werden, auch solche der EU, die für alle Mitgliedsländer verbindlich sind, eine Rolle.
Lexikon der Economics. 2013.